Eure Stimme bei der BR WAHL 2025 für Listennummer: 3
Gemäß § 1 Abs. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) kann in jedem Betrieb ein Betriebsrat gewählt werden, wenn mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer dauerhaft beschäftigt sind, von denen mindestens drei auch wählbar sein müssen. Die Wahlberechtigung (aktives Wahlrecht) setzt voraus, dass die Arbeitnehmer das 18. Lebensjahr vollendet haben, während die Wählbarkeit (passives Wahlrecht) zusätzlich eine mindestens sechsmonatige Betriebszugehörigkeit erfordert.
Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre in der Zeit zwischen dem 1. März und dem 31. Mai statt (§ 13 Abs. 1 BetrVG). Die übliche Amtszeit eines Betriebsrats beträgt vier Jahre.
Die Größe des Betriebsrats richtet sich nach der Anzahl der im Betrieb wahlberechtigten Arbeitnehmer (§ 9 BetrVG).
Die Zusammensetzung im Detail:
Für Betriebe mit einer größeren Belegschaft gelten die gestaffelten Bestimmungen des § 9 BetrVG.
Mit einer Grundsatzentscheidung vom 13. März 2013 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) festgelegt, dass auch regelmäßig im Betrieb des Entleihers eingesetzte Leiharbeitnehmer bei der Berechnung der Betriebsratsgröße mitzuzählen sind. Diese Regelung trägt der wachsenden Bedeutung flexibler Arbeitsformen Rechnung und stellt sicher, dass alle Beschäftigten in die Mitbestimmung einbezogen werden.
Wir, die Unabhängigen Betriebsräte, stehen für eine professionelle und faire Vertretung aller Kolleginnen und Kollegen!
Für uns ist es essenziell, dass das Ehrenamt des Betriebsrats nicht für persönliche Interessen missbraucht wird – Gleichbehandlung für alle steht an erster Stelle.
Ehrlichkeit, Offenheit und Transparenz sind die Grundwerte unseres Handelns.
Mit eurer Unterstützung meistern wir die täglichen Herausforderungen – gemeinsam für unsere MAN-Familie! Eure Fragen, Anregungen und Ideen sind uns wichtig.
Zögert nicht, uns anzusprechen oder über unsere Website zu kontaktieren.
Wir haben immer ein offenes Ohr für euch! 🚀
Wir sind da!
Eure Stimme bei der BR Wahl für uns oder besser gesagt